Lernfahrausweis

Wer die Autoprüfung machen will, bestellt den Lernfahrausweis LA. (Gültigkeit 24 Monate)

Dein Vorgehen:
1. Formular „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises“ ausfüllen und ans Strassenverkehrsamt StVA schicken.
Das Formular erhälst Du beim Fahrlehrer, Polizeiposten, StVA oder direkt hier.
Beim erstmaligen einreichen muss der Gesuchsteller bei der Zulassungsstelle oder einer von ihr bezeichneten Stelle persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsausweis und Photo vorweisen.

2. Du erhältst vom StVA das Anmeldeformular zur Theorieprüfung.

3. Bevor Du Dich an die Theorieprüfung anmelden kannst, musst Du folgenden Kurs besuchen:
– Nothelferkurs NHK (gültig 6 Jahre)

4. Nun das Anmeldeformular zur Theorieprüfung mit Nothelferausweis ans StVA schicken.

5. Theorievorbereitung, freiwillig.

6. Theorieprüfung: 50 Fragen, 1-2 Lösungen, max. 14 Fehler.
7. Nach bestandener Theorieprüfung erhälst Du den LA, der 24 Monate gültig ist.

8. Nun darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
Die Begleitperson muss mindestens:
– 3 Jahre im Besitz der Autoprüfung sein.
– Das 23. Altersjahr vollendet haben.

9. Während der Gültigkeitsdauer des LA muss der Verkehrskundekurs VKU besucht werden. Der Nachweis vom Kursbesuch ist bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung zu erbringen.

10. Anmeldung an die praktische Prüfung selbst oder durch den Fahrlehrer.

11. Sollte der LA ablaufen, ohne dass Du die praktische Prüfung bestanden hast, benötigst Du einen neuen LA.

Wichtige Infos

Wer bereits im Besitz der Kat. A1 / A (Motorrad) ist, benötigt keinen Nothelferkurs, keinen Verkehrskundekurs und keine Theorieprüfung.

Der Verkehrskundekurs VKU darf nur besucht werden, wenn man im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises LA ist.

Sollte der LA ablaufen, bestell sofort wieder einen neuen LA, damit der VKU noch gültig ist. (Gültigkeitsdauer VKU: 2 Jahre)